Allgemeine Geschäftsbedingungen Ice- Rafting

Diese AGB regeln die Nutzung des Angebotes "Ice-Rafting Fahrten im Winter", veranstaltet durch die Tourismus GmbH Oberhof.

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1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über die Tourismus GmbH Oberhof, Crawinkler Straße 2, 98559 Oberhof. Durch die Anmeldung werden die allgemeinen Vertragsbestimmungen als Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der Tourismus GmbH Oberhof anerkannt.

2. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben je nach Vereinbarung vorab in bar oder auf Rechnung zu erfolgen. Nicht rechtzeitig dem Konto der Tourismus GmbH Oberhof gutgeschriebene Zahlungenberechtigen den Veranstalter, die Leistung zurückzubehalten und den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall werden Stornierungskosten gemäß Ziffer 3 eingefordert.

3. Rücktritt durch den Kunden/Stornierungskosten

Stornierungen vor Veranstaltungsbeginn sind gegenüber der Tourismus GmbH Oberhof schriftlich zu erklären. Bei einer Stornierung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet die Tourismus GmbH Oberhof eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20 % der vereinbarten Vergütungsansprüche. Bei einer Stornierung im Zeitraum von 2 Wochen zuvor werden 50 % und ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % in Rechnung gestellt. Kann ein Kunde infolge einer zeitlichen Verspätung nicht oder nur im beschränkten Umfang am Buchungstag teilnehmen, erfolgt keine Rückerstattung bereits entrichteter Kosten bzw. die vollständige Berechnung der Vergütungsansprüche. Die Stornierungsgebühren stellen eine Entschädigung für den Aufwand der Tourismus GmbH Oberhof dar. Es steht dem Kunden frei, einen geringeren Schaden als dem pauschalisierten nachzuweisen.

4. Rücktritt durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann die Aktivität absagen, wenn Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassung dazu dringenden Anlass geben. Es gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 3. Ice-Rafting findet ab 30 Personen statt. Wird der Termin aufgrund zu geringer Beteiligung abgesagt, werden wir Sie rechtzeitig darüber informieren und einen anderen Termin anbieten. Soweit höhere Gewalt, insbesondere Wetter- und Naturverhältnisse, bahntechnische Probleme, behördliche Maßnahmen, Sicherheits- oder andere Gründe die Aktivität gefährden oder unmöglich machen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen. In diesem Fall wird der bereits entrichtete Preis zurückerstattet. Darüber hinausgehende Kosten, z. B. Anreisekosten, Übernachtungskosten o. Ä. trägt der Veranstalter nicht. Der Veranstalter behält sich des Weiteren das Recht vor, nach Vertragsschluss auch während der gebuchten Aktivität die Veranstaltung abzubrechen, wenn Wetter- oder Naturverhältnisse, bahntechnische Probleme, behördliche Maßnahmen und Sicherheitsgründe dies erfordern. Auch in diesem Fall wird für noch nicht erbrachte Leistungen die Vergütung zurückerstattet. Darüber hinausgehende Kosten übernimmt der Veranstalter nicht.

5. Mitwirkungspflichten der Teilnehmer

Die Teilnahme an allen Aktivitäten geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter setzt bei den Kunden eine gute Gesundheit voraus. Die Teilnehmer verpflichten sich, den Veranstalter über gesundheitliche Probleme vor Inanspruchnahme der Leistung aufzuklären. Teilnehmer dürfen unter keinen Umständen unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen. Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, erhöhtes Risiko im Herzkreislaufsystem, Schäden und Überempfindlichkeiten am Bewegungs- und Stützapparat schließen eine Teilnahme an der Aktivität aus. Die Teilnehmer sind sich darüber im Klaren, dass sie außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch den Veranstalter oder durch diesen beauftragte Dritte keine Ansprüche wegen Schäden oder Verletzungen geltend machen können, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und sämtlichen Weisungen des Veranstalters sowie aller für den Veranstalter tätigen Personen strikt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Weisungen oder Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter den Teilnehmer von der Aktivität ohne Kostenersatz ausschließen. Die Mitführung von Gegenständen während der Aktivität ist untersagt. Für Wertgegenstände, Uhren, Schmuck, Brillen, etc. kann keine Haftung übernommen werden.

Folgende Bestimmungen und Weisungen gelten generell:

a) Die Mitfahrt erfolgt auf eigene Gefahr
b) Das Tragen eines Sturzhelmes ist Pflicht.
c) Kindern unter 7 Jahren ist die Mitfahrt beim Ice-Rafting und Sommerbob untersagt.
d) Der 4er Bob im Winter kann nur von Personen über 18 Jahren in Anspruch genommen werden.
e) Untersagt ist die Aktivität unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
f) Die Kunden haben sich vor der Aktivität von der veröffentlichten Nutzungsordnung und Bahnordnung der Rennschlittenbahn Kenntnis zu verschaffen.
Dieselbe ist durch die Kunden bei Teilnahme anzuerkennen.

6. Versicherung

Der Veranstalter unterhält keine Kranken- oder Unfallversicherung für die Teilnehmer. Es besteht lediglich eine allgemeine Haftpflichtversicherung, welche unter den vorbenannten Einschränkungen gilt.

7. Beanstandungen

Sollte der Kunde Anlass zu Beanstandungen haben oder einen versicherungstechnisch relevanten Schaden erleiden, sind diese unverzüglich dem Veranstalter oder von diesem beauftragten Dritten vor Ort bekanntzugeben. Der Veranstalter wird sich bemühen, im Rahmen seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen. Erfolgt keine oder lediglich eine ungenügende Abhilfe und der Kunde beabsichtigt,Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sind diese binnen 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität schriftlich beim Veranstalter geltend zu machen. Es handelt sich dabei um eine Ausschlussfrist.

8. Haftungsausschluss

Der Teilnehmer erkennt die Haftungsausschlüsse des Veranstalters sowie aller für den Veranstalter tätigen Personen und mit der Durchführung in Verbindung stehenden Personen und Organisationen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die vor, während und nach der Veranstaltung eintreten an. Die Haftung des Veranstalters ist grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Befolgt ein Teilnehmer die Weisungen des Veranstalters oder dessen Beauftragter nicht, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

9. Fotografie, Urheberrecht

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Durchführung von Gästefahrten im gesamten Gelände der LOTTO Thüringen EISARENA Oberhof gefilmt wird bzw. gefilmt werden kann. Filme und Fotos der Veranstalter, Teilnehmer und Besucher können veröffentlicht werden. Soweit ein Teilnehmer oder Besucher der Filmaufzeichnung widersprechen möchte, hat dies vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen.

Stand: Januar 2021