Allgmeine Geschäftsbedingungen Reiseveranstalter

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Tourismus GmbH Oberhof

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Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die Tourismus GmbH Oberhof gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei der Buchung eingesehen werden konnten. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrags zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Anmeldung bietet uns der Anmelder den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Reisebestätigung beim Anmelder aufgrund dessen ausdrücklichen oder schlüssigen Einverständnisses zustande. Der Anmelder, der andere Reiseteilnehmer mit anmeldet, hat für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Personen einzustehen.

1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Tourismus GmbH Oberhof vor, an das diese für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig erklärt.

2. Bezahlung

2.1. Die in der Reisebestätigung ausgewiesene Anzahlung ist unbedingt innerhalb 1 Woche nach deren Erhalt zu überweisen. Die Anzahlung beträgt 20% (Betrag wird automatisch aufgerundet) des Gesamtreisepreises, mindestens jedoch € 25,-. Der Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig und hat ebenfalls rechtzeitig bei uns einzugehen. Der Unterlagen bzw. Ticketversand erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises.

2.2. Sind Sie mit der Anzahlung oder der Bezahlung des Restbetrages in Verzug, sind wir berechtigt, den Reisevertrag aufzulösen und Schadensersatz gem. unserer Stornobedingungen (vgl. Ziffer 4.2. unten) zu verlangen.

2.3. Sämtliche Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reisebestätigung angegebenen Reiseveranstalter geleistet werden. Nur wenn die Angabe eines Zahlungsempfängers fehlt, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das vermittelnde Reisebüro zu leisten.

2.4. Ihre geleisteten Zahlungen sind gem. § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung zugesandt.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt Ihrer Buchung gültigen Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung weniger Leistungsbestandteile, gelten alleine die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung, die der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Beinhaltet eine Sonderausschreibung im Verhältnis zur allgemeinen Leistungsbeschreibung mehr Leistungsbestandteile, so gelten die Leistungsbeschreibungen der Sonderausschreibung nur dann, wenn der Reisekunde zu den Bedingungen der Sonderausschreibung gebucht hat. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns. Trinkgelder und Einzelzimmer-Zuschläge sowie Ausflüge und Eintrittsgelder sind im Reisepreis nicht enthalten, es sei denn sie sind ausdrücklich in der Reisebestätigung als zusätzliche Leistungen angeführt. Reisevermittler und Reiseleiter sind nicht berechtigt, von der Reiseausschreibung und - Bestätigung abweichende Zusicherungen in unserem Namen zu machen. Sonderwünsche, die über den Inhalt des Kataloges und/oder unsere Internetbeschreibung hinausgehen, sind lediglich unverbindliche Kundenwünsche, es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindliche Reiseleistung von der Tourismus GmbH Oberhof anerkannt werden.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson

4.1. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt soll schriftlich unter Angabe der Reiseauftragsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.

4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorbereitungen und Aufwendungen verlangen. Dieser berechnet sich, vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung in den Reiseangeboten, nach dem Reisepreis wie folgt: Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%. Vom 29. - 22. Tag vor Reiseantritt 25%. Vom 21. - 15. Tag vor Reiseantritt 30%. Vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 50%. Vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 75%. Am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises. Änderungen des Reiseziels, des Reisezeitraums, etc. sind unzulässig. Die Stornokosten betragen in jedem Fall, unabhängig von der Reiseart mindestens 80,- € pro Buchung. Der Nachweis eines geringeren Schadens ist dem Kunden in jedem Fall vorbehalten. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Eine zusätzlich abgeschlossene Reiserücktrittskostenversicherung kann diese Stornokosten im Rahmen ihrer Versicherungsbedingungen übernehmen.

4.3. Die Möglichkeit eines Rücktritts bleibt unbenommen.

4.4. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers berechnen wir € 30,- pro Person für die entstehenden Mehrkosten. Weitere, durch den Personenwechsel entstehende Kosten seitens der Leistungsträger, werden weiterbelastet. Der ursprünglich gemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson haftet als Gesamtschuldner für unsere Forderungen.

4.5. Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, sind wir berechtigt, vom zurücktretenden Teilnehmer eine angemessene Entschädigung gem. Ziffer 4.2. zu verlangen oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.

4.6. Für Buchungen ab 4 Werktage vor Reisebeginn werden die Reiseunterlagen direkt im gebuchten Hotel hinterlegt. Der Veranstalter haftet nicht für ein durch ihn unverschuldetes Scheitern der Hinterlegung.

5. Rücktritt durch die Tourismus GmbH Oberhof

5.1. In folgenden Fällen sind wir berechtigt, vom Reisevertrag vor Reiseantritt zurückzutreten: Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für die Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf die Reise bedeuten würde.

5.2. Der Reisepreis wird nach Rücktritt durch uns unverzüglich erstattet, sofern der Kunde nicht von einem Ersatzangebot Gebrauch macht.

6. Leistungs- und Preisänderungen

6.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Der Kunde hat insoweit jedenfalls kein Recht, den Vertrag zu kündigen.

6.2. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte eine Preis- oder wesentliche Reiseleistungsänderung erfolgen, werden Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. 3 
In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21.Tag vor Reiseantritt möglich, danach ist eine Preiserhöhung unzulässig. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder im Falle einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus unserem Angebot zu verlangen, soweit verfügbar. Sie haben Ihre Rechte unverzüglich nach Kenntnisnahme der Änderung uns gegenüber geltend zu machen.

7. Reiseversicherungen

Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch unsere Vermittlung kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und der Versicherungsgesellschaft zustande. Der Versicherungsertrag kommt erst mit Zahlung der Versicherungsprämie zustande, die mit der Anzahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Kunden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

8. Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß § 651j BGB kündigen.

9. Gewährleistung

9.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so sind sie gehalten, den Mangel anzuzeigen und Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu verlangen. Wir sind berechtigt, mit einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Beachten Sie bitte, dass Minderungsansprüche nicht anerkannt werden, soweit eine Mängelanzeige schuldhaft unterlassen wurde oder nicht gegenüber dem richtigen Anzeigeadressaten erfolgte (vgl. Ziffer 9.2. unten). Die Kündigung des Reisevertrags ist nicht zulässig, sofern kein Abhilfeverlangen mit angemessener Fristsetzung erfolgte.

9.2. Mängel sind bei Pauschalreisen grundsätzlich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen. Eine Anzeige gegenüber dem Leistungsträger genügt hier in der Regel nicht. Die konkreten Kontaktinformationen (Name, Anschrift, Telefonnummer) entnehmen Sie bitte Ihren Reiseunterlagen und ggf. den Anweisungen der Reiseleitung vor Ort.

9.3. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen und Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung.

9.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

10. Haftung des Reiseveranstalters

10.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: (1) Die gewissenhafte Reisevorbereitung (2) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (3) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Nummer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat (4) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.

10.2 Der Reiseveranstalter haftet entsprechend Nr. 11 für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 

11.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters bei Sachschäden je Kunde und Reise auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Den Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. 11.4 bleibt unberührt, auch soweit die Haftung dort über die vorstehende Beschränkung hinausgeht.

11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und dem Montrealer Übereinkommen. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach denen für diese geltenden Bestimmungen. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11.5 Für Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden (wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge, Sport- und Kulturveranstaltungen, etc.) haftet der Reiseveranstalter nur als Vermittler. Die Haftung für Vermittlungsfehler ist entsprechend den vorstehenden unter 11.1 bis 11.4 genannten Grundsätzen beschränkt.

12. Datenschutz

Die Tourismus GmbH Oberhof verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Dem Datenschutz entsprechend, werden persönliche Daten der Kunden und alle Buchungsdaten mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken schließt die Tourismus GmbH Oberhof ausdrücklich aus.

13. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Fehlt eine örtliche Reiseleitung, sind Mängelanzeigen und Abhilfeverlangen an den Reiseveranstalter an dessen Sitz zu richten. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.

14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Alle Angaben in unseren Produktausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Produktausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung.

15.2. Mit der Veröffentlichung neuer Produktausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleich lautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.

15.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden.

15.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge, ebenso wenig wie die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen die Unwirksamkeit der Gesamtheit dieser Bedingungen nach sich zieht.

15.5. Unser Gerichtsstand ist Suhl. Falls unser Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. falls der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt der zu verklagenden Partei bei Klageerhebung unbekannt ist oder nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt wurde oder falls unser Vertragspartner Kaufmann ist, wird als Gerichtsstand Suhl vereinbart.

16. Schlussbestimmungen

16.1. Die im Prospekt angegebenen Reisezeiten müssen nicht mit etwaigen Saisonzeiten in den Zielgebieten oder Hotels übereinstimmen. Der Programmverlauf wird vom Veranstalter unverbindlich mitgeteilt, es sei denn, die Tourismus GmbH Oberhof Reisen sichert diese gesondert schriftlich zu.

16.2. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen (Prospekte, Internet etc.) oder Preislisten verlieren alle früheren entsprechenden Veröffentlichungen über gleich lautende Angebote und Termine ihre Gültigkeit.

16.3. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett.

Stand: Januar 2021