Allgemeine Geschäftsbedingungen Vermittlung touristischer Leistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Stornokosten für die Vermittlung touristischer Leistungen, durchgeführt durch die Tourismus GmbH Oberhof

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Die Tourismus GmbH vermittelt touristische Leistungen im Namen und für Rechnung touristischer Leistungsträger.
  2. Die Tourismus GmbH wird, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ausschließlich als Vermittler der Leistungen tätig. Ein Vertrag über vermittelte Leistungen kommt damit ausschließlich zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungsträger zustande.
  3. Die Tourismus GmbH hat keinen Einfluss auf die jeweiligen Angebote der Leistungsträger, deren Leistungsbeschreibungen, Klassifizierungen, Umfang und Qualität. Sie haftet somit nicht für Leistungsstörungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem jeweiligen Leistungsträger. Eine Haftung der Tourismus GmbH aus dem vorliegenden Vermittlungsvertrag bleibt davon unberührt.

 

§ 2 Vertragsschluss, Buchung

  1. Die Tourismus GmbH präsentiert in Katalogen, Prospekten, Angebotsschreiben und auf ihrer Website verschiedene touristische Leistungen, die durch den Gast unmittelbar über die Tourismus GmbH gebucht werden können. Mit der Buchung unterbreitet der Gast dem Leistungsträger, vertreten durch die Tourismus GmbH ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Vertrages. Formvorschriften für die Buchung bestehen nicht.
  2. Die Annahme des Angebotes erfolgt durch Buchungsbestätigung der Tourismus GmbH, die diese als Vertreter des Leistungsträgers übermittelt. Auch für die Buchungsbestätigung bestehen keine Formerfordernisse.
  3. Das Vertragsverhältnis wird zwischen der buchenden Person und dem Leistungsträger begründet, auch wenn die jeweilige Leistung für Dritte oder mehrere Personen gebucht wird. Der Buchende haftet für die übernommene Vertragsverpflichtung, wie für seine eigene.
  4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Angebotes ab, so stellt die Bestätigung ein neues Angebot dar, welches der Gast innerhalb von 10 Werktagen gegenüber der Tourismus GmbH annehmen kann. Die Annahmeerklärung hat ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln, z. B. Bezahlung der Buchungssumme zu erfolgen.


§ 3 Leistungen und Leistungsänderung

  1. Die vermittelte Vertragsleistung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung und dem Inhalt der Buchungsbestätigung.
  2. Mit Vertragsschluss ist der Gast verpflichtet, die gebuchte Leistung abzunehmen und den hierfür zu entrichtenden Leistungspreis zu bezahlen. Der Leistungsträger ist verpflichtet, dem Gast die gebuchte Leistung zur Verfügung zu stellen.
  3. Die Leistungsverpflichtung bezieht sich ausschließlich auf die gebuchte Leistung. Eventuelle Zusatzvereinbarungen sind unmittelbar mit dem Leistungsträger/Veranstalter zu vereinbaren. Eine Haftung der Tourismus GmbH für die Möglichkeit eventueller Zusatzwünsche, zeitlicher Veränderungen oder Verschiebungen ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Änderungen oder Abweichung von den vereinbarten Leistungen

  1. Nach Abschluss des Vertrages kann es zu erforderlichen Änderungen oder Abweichungen vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind zulässig, soweit die Abweichung von der vertraglichen Leistung nicht erheblich ist und zu keiner wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führt. Darüber hinaus können insbesondere witterungsbedingte oder betriebliche Gründe zum Entfall der Leistung zum gebuchten Zeitpunkt führen.
  2. Die Tourismus GmbH und der jeweilige Leistungsträger sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen der vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist ggf. die Möglichkeit zur unentgeltlichen Umbuchung zu geben oder falls dies aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, einen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag anzubieten.

 

§ 5 Preise und Zahlung

  1. Die in den Buchungsgrundlagen angegebenen Preise sind Endpreise. Verantwortlich für die Richtigkeit der Preisangabe ist der jeweilige Leistungsträger, der auch die Haftung für die Richtigkeit der Preisangabe trägt.
  2. Die Zahlung hat entsprechend der Anweisung auf der Buchungsbestätigung unverzüglich an die Tourismus GmbH oder den jeweiligen Leistungsträger zu erfolgen. Soweit die Zahlung vor der gebuchten Leistung nicht erfolgt ist und der Gast die vollständige Zahlung nicht nachweisen kann, ist der Leistungsträger berechtigt, die Erbringung der Leistung gegenüber dem Gast zu verweigern.

 

§ 6 Rücktritt vom Vertrag
Da die Tourismus GmbH ausschließlich als Vermittler auftritt, gelten in Bezug auf den Rücktritt und die Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers, auf welche ausdrücklich in der Buchungsbestätigung verwiesen wird.

 

§ 7 Haftung und Mängelansprüche

  1. Die Tourismus GmbH steht aus dem Vermittlungsvertrag für die sorgfältige Verarbeitung und Weiterleitung von Angeboten und Buchungen zwischen Leistungsträger und den Gästen ein. Ihre diesbezügliche Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit die Haftungsbeschränkung gesetzlich zulässig ist.
  2. Auftretende Mängel und Störungen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Gast und dem Leistungsträger sind unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger anzuzeigen. Eine Mängelanzeige gegenüber der Tourismus GmbH ist nicht ausreichend.

 

§ 8 Datenschutz

  1. Die Tourismus GmbH erhebt und verarbeitet im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit personenbezogene Daten. Alle Daten von Gästen werden dabei unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gespeichert und verarbeitet.
  2. Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner gespeicherten Daten.
  3. Die Datenerhebung erfolgt ausschließlich zur Begründung und Durchführung der Vermittlungstätigkeit und zur Durchführung der Buchung der vermittelten Leistung. Im Rahmen dessen ist die Tourismus GmbH berechtigt, personenbezogene Daten an Dritte, insbesondere dem jeweiligen Leistungsträger weiterzugeben.

 

§ 9 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit touristischen Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Damit besteht für die vorliegende Vermittlung von touristischen Freizeitveranstaltungen kein Widerrufsrecht. An Vertragserklärungen ist der Gast damit unmittelbar gebunden.

 

§ 10 Sonderregelungen für Kaufverträge
Neben touristischen Leistungen bietet die Tourismus GmbH auch Waren zum Verkauf an. Dabei stellt die Bestellung des Kunden ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Annahme des Angebotes durch die Tourismus GmbH ist erfolgt, wenn diese die Bestellung innerhalb einer Frist von 2 Wochen bestätigt oder die bestellte Ware ausliefert.

 

§ 11 Belehrung nach dem Fernabsatzgesetz

  1. Für alle Bestellungen von Waren bei der Tourismus GmbH durch einen Verbraucher gilt ein Widerrufsrecht von 2 Wochen. Das Widerrufsrecht kann ohne Angabe von Gründen in Textform, elektronisch oder durch Rücksendung der Ware ausgeübt werden.
  2. Ausreichend für die Einhaltung der Frist ist die rechtzeitige Absendung an die Tourismus GmbH Oberhof, Crawinkler Straße 2, 98559 Oberhof. Voraussetzung ist, dass die Ware unbenutzt und originalverpackt ist.
  3. Die Rücksendung hat auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Die Rücksendekosten werden zusammen mit dem Kaufpreis an den Kunden nach Rückgabe der Ware erstattet. Unfreie Zusendungen oder Nachnahmerücksendungen sind nicht zulässig. Liegt der Warenwert unter 40,00 € so verbleiben die Rücksendekosten beim Käufer.
  4. Bei Rücksendungen aus dem Ausland hat der Käufer eventuell entstehende zusätzliche Bankkosten der Rückerstattung des Kaufpreises zu tragen.
  5. Hat der Kunde die Verschlechterung oder den Untergang der Ware zu vertreten, ist er zum Schadenersatz verpflichtet. Ausgenommen hiervon ist lediglich eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme die der Prüfung der Ware dient.


§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Auf alle Vertragsverhältnisse der Tourismus GmbH und der Gäste findet deutsches Recht Anwendung.
  2. Die Tourismus GmbH ist an ihrem Sitz zu verklagen.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Oberhof, 01. April 2023